Tor­war­tung und Torprüfung

Mit der jähr­li­chen War­tung auf der siche­ren Seite

Indus­trie­to­re befin­den sich oft im Dau­er­ein­satz. In Fabrik­hal­len, in Werk­stät­ten, im Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus oder in der Not­ruf­zen­tra­le unter­lie­gen sie per­ma­nen­ter Bean­spru­chung. Da Beschäf­tig­te Tore stän­dig nut­zen, steht deren Sicher­heit im Vor­der­grund. Um die­se zu gewähr­leis­ten, benö­ti­gen kraft­be­tä­tig­te gewerb­li­che Tore eine regel­mä­ßi­ge Tor­war­tung und Torprüfung.

Über­blick:

• Was sind kraft­be­tä­tig­te gewerb­li­che Tore?
• Wel­che Vor­schrif­ten gel­ten für Tor­war­tung und Tor­prü­fung?
• Was umfasst die jähr­li­che Prü­fung der Tor­an­la­ge?
• Die Mes­sung der Betriebs­kräf­te
• Was resul­tiert aus der Tor­prü­fung?
• War­um einen War­tungs­ver­trag abschlie­ßen?
• Wel­che Arbei­ten beinhal­tet ein War­tungs­ver­trag im Detail?
• War­tung von Tor­an­la­gen in Kiel, Schles­wig-Hol­stein und Ham­burg
• Fazit

Was sind kraft­be­tä­tig­te gewerb­li­che Tore?

Tore gel­ten als kraft­be­tä­tigt, wenn Kraft­ma­schi­nen die erfor­der­li­che Ener­gie
für das voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Öff­nen oder Schlie­ßen lie­fern. Oder ein­fach aus­ge­drückt, ein Elek­tro­mo­tor öff­net und schließt das Tor auto­ma­tisch.
Befin­det sich ein Tor in einem Betriebs­ge­bäu­de oder auf einem Betriebs­ge­län­de und Beschäf­tig­te besit­zen dazu im Rah­men ihrer Arbeit Zugang, dann gilt die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Arb­StättV). Die Vor­schrif­ten die­nen dazu, die Beschäf­tig­ten zu schüt­zen und Arbeits­un­fäl­le zu ver­mei­den. Gewerb­li­che Tore unter­lie­gen des­halb den tech­ni­schen Regeln für Arbeits­stät­ten „Türe und Tore“.

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Wel­che Vor­schrif­ten gel­ten für Tor­war­tung und Torprüfung?

Die Arbeits­stät­ten­re­gel ASR A1.7 der Arb­StättV kon­kre­ti­siert die Anfor­de­run­gen für „Kraft­be­tä­tig­te Türen und Tore“ und ersetzt das ursprüng­li­che berufs­ge­nos­sen­schaft­li­che Regel­werk BGR/GUV‑R 232.
Die ASR A1.7 bestimmt, wie Tore unter Sicher­heits­aspek­ten zu fer­ti­gen, zu mon­tie­ren und zu betrei­ben sind. Fer­ner regelt sie die Instand­hal­tung ein­schließ­lich der sicher­heits­tech­ni­schen Prü­fung. Die Arbeits­stät­ten­re­gel legt fest, dass die Instand­set­zung nur durch Per­so­nen erfol­gen darf, die mit den Instand­set­zungs­ar­bei­ten ver­traut sind.
Die sicher­heits­tech­ni­sche Prü­fung kraft­be­tä­tig­ter Türen und Tore erfolgt nach Her­stel­ler­an­ga­be vor der ers­ten Inbe­trieb­nah­me sowie nach wesent­li­chen Ände­run­gen. Fer­ner müs­sen sie „wie­der­keh­rend sach­ge­recht auf ihren siche­ren Zustand geprüft wer­den. Die wie­der­keh­ren­de Prü­fung soll­te min­des­tens ein­mal jähr­lich erfol­gen.“
Neben der ASR A1.7 gel­ten euro­päi­sche Nor­men für die sicher­heits­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen und Prüf­ver­fah­ren kraft­be­tä­tig­ter Tore. Dazu zäh­len im Wesent­li­chen die Normen:

• DIN EN 13241 Tore – Pro­dukt­norm
• DIN EN 12635 Tore – Ein­bau und Nutzung

Im Pri­vat­be­reich sind Tor­prü­fun­gen nicht vor­ge­schrie­ben, aber in einem Scha­dens­fall dient die ASR A1.7 zur Beur­tei­lung der all­ge­mei­nen Ver­kehrs­si­cher­heit. Daher emp­fiehlt sich auch eine War­tung von Garagentoren.

Was umfasst die jähr­li­che Prü­fung der Toranlage?

Der Her­stel­ler legt auf Basis der Tor­norm DIN EN 12635, die Grund­la­gen für die Prü­fung und War­tung kraft­be­tä­tig­ter Tore fest. Die Anlei­tung für Mon­ta­ge und Betrieb ent­hält Hin­wei­se zur Häu­fig­keit der not­wen­di­gen betrieb­li­chen Sicher­heits­prü­fun­gen. Die­se kön­nen – je nach Nut­zungs­art – im Jahr auch meh­re­re Prü­fun­gen erfor­dern. Sie sind vom Tor­be­trei­ber ein­zu­hal­ten.
Die jähr­li­che sicher­heits­tech­ni­sche Prü­fung ver­langt die Mes­sung der Betriebs­kräf­te und die Prü­fer kon­trol­lie­ren, ob die voll­stän­di­ge tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on und die Betriebs­an­lei­tung vorliegen.

Die Mes­sung der Betriebskräfte

Die­se Prü­fung dür­fen nur Sach­kun­di­ge durch­füh­ren, die in der Lage sind, die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit der Schutz­ein­rich­tun­gen zu beur­tei­len und fer­ner über geeig­ne­te Mess­ge­rä­te ver­fü­gen, um bei­spiels­wei­se den zeit­li­chen Kraft­ver­lauf an Schließ­kan­ten nach­zu­wei­sen. Dies kön­nen aus­ge­bil­de­te Hand­wer­ker sowie Inge­nieu­rin­nen und Inge­nieu­re mit Fach­kennt­nis­sen sein. Das Ergeb­nis ist zu dokumentieren.

Die Norm­wer­te für die Mes­sung lie­gen bei:

• Dyna­mi­sche Kraft ≤ 400 N
• Dyna­mi­sche Zeit ≤ 0,75 s
• Sta­ti­sche (Rest-)Kraft ≤ 25 N
• Sta­ti­sche Zeit ≤ 5 s

Über­schrei­ten die Betriebs­kräf­te die vor­ge­ge­be­nen Wer­te nach oben, liegt ein Man­gel vor, der im Rah­men einer Instand­set­zung unver­züg­lich zu behe­ben ist, es herrscht Null­to­le­ranz. Die­se Wer­te gel­ten auch für älte­re Tore, da es um Sicher­heit geht, gibt es in Deutsch­land dafür kei­nen Bestands­schutz.
Die Mess­punk­te für den Test nach ASR A1.7 bestimmt in der Regel der Her­stel­ler, ansons­ten gibt der bun­des­wei­te BVT-Ver­band Tore Emp­feh­lun­gen. Der Ver­band emp­fiehlt auch eine ver­kürz­te Mes­sung an Posi­ti­on mit dem höchs­ten Gefähr­dungs­po­ten­zi­al. Die DIN EN 12445 legt 27 Mes­sun­gen fest.

Was resul­tiert aus der Torprüfung?

Ergibt die Prü­fung des Indus­trie­tors kei­ne Män­gel, befes­tigt der Prü­fer eine Prüf­pla­ket­te am Tor und hän­digt dem Betrei­ber ein Prüf­pro­to­koll aus.
Fällt die Prü­fung nega­tiv aus, gibt die prü­fen­de Per­son eine Emp­feh­lung zur fach­män­ni­schen Besei­ti­gung der Män­gel. Dies kann eine Instand­set­zung, eine Nach­rüs­tung oder ein Vor­schlag zum Aus­tausch des Tores sein.

War­um einen War­tungs­ver­trag abschließen?

Eine regel­mä­ßi­ge War­tung ist Vor­aus­set­zung für ein ein­wand­frei funk­tio­nie­ren­des Tor. Fach­ge­rech­te Mon­ta­ge, kor­rek­te Ein­stel­lung und pro­fes­sio­nel­le War­tung zah­len sich aus und kraft­be­trie­be­ne Indus­trie­to­re unter­lie­gen den vor­ge­nann­ten gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.
Die ASR A 1.7 regelt neben der sicher­heits­tech­ni­schen Prü­fung auch die Instand­hal­tung. Dabei umfasst Instand­hal­tung die Maß­nah­men Inspek­ti­on, War­tung und Instand­set­zung. Kon­trol­le und War­tung die­nen dazu, Män­gel zu erken­nen und Ver­schleiß zu min­dern. Die Instand­set­zung hin­ge­gen besei­tigt die Män­gel und stellt die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit wie­der her.
Des Wei­te­ren legt die Arbeits­stät­ten­re­gel fest, dass die Instand­set­zung nur durch Per­so­nen erfol­gen darf, die mit den Instand­set­zungs­ar­bei­ten ver­traut sind. Gemäß der euro­päi­schen Norm DIN EN 12635 ist der Her­stel­ler ver­pflich­tet, die Inter­val­le für War­tung und Inspek­ti­on fest­zu­le­gen.
Die War­tung von Toren ent­hält meist den not­wen­di­gen Aus­tausch von Klein­tei­len. Mit der jähr­li­chen Tor­war­tung und Prü­fung erle­digt sich für den Tor­be­trei­ber in der Regel das The­ma Tor­si­cher­heit. Soll­te aller­dings eine grö­ße­re Repa­ra­tur anste­hen, infor­miert die War­tungs­fir­ma den Kun­den und unter­brei­tet ihm ein Ange­bot für die Instand­set­zung oder einen Aus­tausch. Es steht dem Kun­den frei, das Ange­bot anzu­neh­men oder sich ander­wei­tig zu ori­en­tie­ren.
Ein pro­fes­sio­nel­ler Tor­ser­vice ver­mei­det jedoch meist teu­re Repa­ra­tur­kos­ten. Die Lebens­dau­er eines gut gewar­te­ten Indus­trie­to­res erhöht sich gegen­über einem ver­nach­läs­sig­ten Tor erheb­lich. Des­halb emp­fiehlt sich ein War­tungs­ver­trag auf jeden Fall, zumal Kun­den zusätz­lich vom Rund-um-die-Uhr-Tor­not­dienst der Fir­ma Dubau profitieren.

Wel­che Arbei­ten beinhal­tet ein War­tungs­ver­trag im Detail?

Bei der War­tung von Toren über­prü­fen die Tech­ni­ker die kom­plet­te Tor­an­la­ge. Beweg­te Tei­le unter­lie­gen einer natür­li­chen Abnut­zung, die Mon­teu­re tau­schen ange­grif­fe­ne mecha­ni­sche wie elek­tri­sche Ver­schleiß­tei­le aus. Sie schmie­ren beweg­li­che Tei­le, über­prü­fen alle Sicher­heits­ein­rich­tun­gen und jus­tie­ren Ein­stel­lun­gen nach. Fer­ner kon­trol­lie­ren sie die Befes­ti­gun­gen an Tor und Mau­er­werk.
Alle Tei­le, die den Anhal­te­weg eines Tores beein­flus­sen, unter­lie­gen der War­tung. Dazu gehö­ren Über­prü­fung, Opti­mie­rung und even­tu­ell der Aus­tausch fol­gen­der Komponenten:

• Gewichts­aus­gleich
• Funk­ti­on der Brem­sen
• Schalt­leis­te
• Para­me­ter der Torsteuerung

Der Gewichts­aus­gleich von Toren erfolgt meist über Federn. Dies kön­nen bei Kipp­to­ren Feder­pa­ke­te sein oder bei Sek­tio­nal­to­ren Tor­si­ons­fe­dern. Im Rah­men der Tor­war­tung erfolgt die Über­prü­fung auf deren Funk­ti­ons­tüch­tig­keit und eine even­tu­el­le Nach­jus­tie­rung.
Bei Roll- und Sek­tio­nal­to­ren ver­hin­dern Brem­sen einen Tor­fall nach unten. Bei der War­tung über­prü­fen die Mon­teu­re, ob sie ein­wand­frei arbei­ten oder tau­schen sie not­falls aus.
Schalt­leis­ten sind opto­elek­tro­ni­sche Sen­so­ren, die vor Ein­klem­men schüt­zen. Sie bestehen meis­tens aus Gum­mi und stop­pen das Tor, sobald sich etwa eine Hand in eine schlie­ßen­de Türe ver­irrt. Bei der Tor­war­tung kon­trol­lie­ren die Ser­vice­tech­ni­ker die Schalt­leis­ten auf ihre feh­ler­freie Funk­ti­on und erset­zen sie bei Bedarf.
Bei der Tor­war­tung wird auch das Ein­fah­ren der Tore über­prüft. Die Kon­trol­le der Tor­steue­rung erlaubt Umkehr­zeit und Schließ­ge­schwin­dig­keit anzu­pas­sen. Jus­tie­run­gen hel­fen dabei, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben der Betriebs­kräf­te ein­zu­hal­ten, was die Sicher­heit der Tor­an­la­ge garan­tiert. Lässt sich ein Man­gel so nicht behe­ben, erfor­dert dies even­tu­ell den Aus­tausch eines Bau­teils.
Nach erfolg­ter Durch­füh­rung erstel­len die Ser­vice­tech­ni­ker ein War­tungs­pro­to­koll zur even­tu­el­len Vor­la­ge bei Behörden.

Prü­fung von Tor­an­la­gen in Kiel, Schles­wig-Hol­stein und Hamburg

Die Leis­tun­gen von Dubau umfas­sen neben der sicher­heits­tech­ni­schen Prü­fung gemäß den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten die War­tung gewerb­li­cher Tore nach Her­stel­ler­vor­ga­be, die Repa­ra­tur sowie die Nach­rüs­tung und Moder­ni­sie­rung bestehen­der Anla­gen.
Dane­ben unter­stützt die Fir­ma Dubau mit sei­ner Exper­ti­se als Tor­her­stel­ler Kun­den bei der Pla­nung von Neu­an­la­gen. Als regio­na­les Unter­neh­men aus Kiel bedient die Fir­ma bevor­zugt den Raum zwi­schen Flens­burg und Ham­burg. In Groß­raum Eckern­för­de, Rends­burg, Neu­müns­ter und Kiel errei­chen die Ser­vice­fahr­zeu­ge die Kun­den beson­ders schnell.

Fazit — Tor­war­tung Kiel

Gewerb­li­che Tore unter­lie­gen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Dies beginnt bei der Her­stel­lung, der Mon­ta­ge, bei der Inbe­trieb­nah­me, bei Ände­run­gen bis hin zur regel­mä­ßi­gen War­tung und zur sicher­heits­tech­ni­schen Prü­fung.
Um all die­se Anfor­de­run­gen unter einen Hut zu brin­gen, emp­fiehlt sich ein Her­stel­ler, der nach der Inbe­trieb­nah­me War­tung und Prü­fung fach­ge­recht durch­führt und not­falls für Instand­set­zung oder Ersatz sorgt. Daher lohnt sich ein War­tungs­ver­trag, der einen Not­dienst mit einschließt.

Infor­mie­ren Sie sich jetzt über die War­tung und Prü­fung gewerb­li­cher Tore. Wir bera­ten Sie gern zum The­ma Tor­war­tung Kiel.