Torwartung und Torprüfung
Mit der jährlichen Wartung auf der sicheren Seite
Industrietore befinden sich oft im Dauereinsatz. In Fabrikhallen, in Werkstätten, im Feuerwehrgerätehaus oder in der Notrufzentrale unterliegen sie permanenter Beanspruchung. Da Beschäftigte Tore ständig nutzen, steht deren Sicherheit im Vordergrund. Um diese zu gewährleisten, benötigen kraftbetätigte gewerbliche Tore eine regelmäßige Torwartung und Torprüfung.
Überblick:
• Was sind kraftbetätigte gewerbliche Tore?
• Welche Vorschriften gelten für Torwartung und Torprüfung?
• Was umfasst die jährliche Prüfung der Toranlage?
• Die Messung der Betriebskräfte
• Was resultiert aus der Torprüfung?
• Warum einen Wartungsvertrag abschließen?
• Welche Arbeiten beinhaltet ein Wartungsvertrag im Detail?
• Wartung von Toranlagen in Kiel, Schleswig-Holstein und Hamburg
• Fazit
Was sind kraftbetätigte gewerbliche Tore?
Tore gelten als kraftbetätigt, wenn Kraftmaschinen die erforderliche Energie
für das vollständige oder teilweise Öffnen oder Schließen liefern. Oder einfach ausgedrückt, ein Elektromotor öffnet und schließt das Tor automatisch.
Befindet sich ein Tor in einem Betriebsgebäude oder auf einem Betriebsgelände und Beschäftigte besitzen dazu im Rahmen ihrer Arbeit Zugang, dann gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Vorschriften dienen dazu, die Beschäftigten zu schützen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Gewerbliche Tore unterliegen deshalb den technischen Regeln für Arbeitsstätten „Türe und Tore“.
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Welche Vorschriften gelten für Torwartung und Torprüfung?
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 der ArbStättV konkretisiert die Anforderungen für „Kraftbetätigte Türen und Tore“ und ersetzt das ursprüngliche berufsgenossenschaftliche Regelwerk BGR/GUV‑R 232.
Die ASR A1.7 bestimmt, wie Tore unter Sicherheitsaspekten zu fertigen, zu montieren und zu betreiben sind. Ferner regelt sie die Instandhaltung einschließlich der sicherheitstechnischen Prüfung. Die Arbeitsstättenregel legt fest, dass die Instandsetzung nur durch Personen erfolgen darf, die mit den Instandsetzungsarbeiten vertraut sind.
Die sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore erfolgt nach Herstellerangabe vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen. Ferner müssen sie „wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.“
Neben der ASR A1.7 gelten europäische Normen für die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren kraftbetätigter Tore. Dazu zählen im Wesentlichen die Normen:
• DIN EN 13241 Tore – Produktnorm
• DIN EN 12635 Tore – Einbau und Nutzung
Im Privatbereich sind Torprüfungen nicht vorgeschrieben, aber in einem Schadensfall dient die ASR A1.7 zur Beurteilung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Daher empfiehlt sich auch eine Wartung von Garagentoren.
Was umfasst die jährliche Prüfung der Toranlage?
Der Hersteller legt auf Basis der Tornorm DIN EN 12635, die Grundlagen für die Prüfung und Wartung kraftbetätigter Tore fest. Die Anleitung für Montage und Betrieb enthält Hinweise zur Häufigkeit der notwendigen betrieblichen Sicherheitsprüfungen. Diese können – je nach Nutzungsart – im Jahr auch mehrere Prüfungen erfordern. Sie sind vom Torbetreiber einzuhalten.
Die jährliche sicherheitstechnische Prüfung verlangt die Messung der Betriebskräfte und die Prüfer kontrollieren, ob die vollständige technische Dokumentation und die Betriebsanleitung vorliegen.
Die Messung der Betriebskräfte
Diese Prüfung dürfen nur Sachkundige durchführen, die in der Lage sind, die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen zu beurteilen und ferner über geeignete Messgeräte verfügen, um beispielsweise den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachzuweisen. Dies können ausgebildete Handwerker sowie Ingenieurinnen und Ingenieure mit Fachkenntnissen sein. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Die Normwerte für die Messung liegen bei:
• Dynamische Kraft ≤ 400 N
• Dynamische Zeit ≤ 0,75 s
• Statische (Rest-)Kraft ≤ 25 N
• Statische Zeit ≤ 5 s
Überschreiten die Betriebskräfte die vorgegebenen Werte nach oben, liegt ein Mangel vor, der im Rahmen einer Instandsetzung unverzüglich zu beheben ist, es herrscht Nulltoleranz. Diese Werte gelten auch für ältere Tore, da es um Sicherheit geht, gibt es in Deutschland dafür keinen Bestandsschutz.
Die Messpunkte für den Test nach ASR A1.7 bestimmt in der Regel der Hersteller, ansonsten gibt der bundesweite BVT-Verband Tore Empfehlungen. Der Verband empfiehlt auch eine verkürzte Messung an Position mit dem höchsten Gefährdungspotenzial. Die DIN EN 12445 legt 27 Messungen fest.
Was resultiert aus der Torprüfung?
Ergibt die Prüfung des Industrietors keine Mängel, befestigt der Prüfer eine Prüfplakette am Tor und händigt dem Betreiber ein Prüfprotokoll aus.
Fällt die Prüfung negativ aus, gibt die prüfende Person eine Empfehlung zur fachmännischen Beseitigung der Mängel. Dies kann eine Instandsetzung, eine Nachrüstung oder ein Vorschlag zum Austausch des Tores sein.
Warum einen Wartungsvertrag abschließen?
Eine regelmäßige Wartung ist Voraussetzung für ein einwandfrei funktionierendes Tor. Fachgerechte Montage, korrekte Einstellung und professionelle Wartung zahlen sich aus und kraftbetriebene Industrietore unterliegen den vorgenannten gesetzlichen Vorschriften.
Die ASR A 1.7 regelt neben der sicherheitstechnischen Prüfung auch die Instandhaltung. Dabei umfasst Instandhaltung die Maßnahmen Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Kontrolle und Wartung dienen dazu, Mängel zu erkennen und Verschleiß zu mindern. Die Instandsetzung hingegen beseitigt die Mängel und stellt die Funktionstüchtigkeit wieder her.
Des Weiteren legt die Arbeitsstättenregel fest, dass die Instandsetzung nur durch Personen erfolgen darf, die mit den Instandsetzungsarbeiten vertraut sind. Gemäß der europäischen Norm DIN EN 12635 ist der Hersteller verpflichtet, die Intervalle für Wartung und Inspektion festzulegen.
Die Wartung von Toren enthält meist den notwendigen Austausch von Kleinteilen. Mit der jährlichen Torwartung und Prüfung erledigt sich für den Torbetreiber in der Regel das Thema Torsicherheit. Sollte allerdings eine größere Reparatur anstehen, informiert die Wartungsfirma den Kunden und unterbreitet ihm ein Angebot für die Instandsetzung oder einen Austausch. Es steht dem Kunden frei, das Angebot anzunehmen oder sich anderweitig zu orientieren.
Ein professioneller Torservice vermeidet jedoch meist teure Reparaturkosten. Die Lebensdauer eines gut gewarteten Industrietores erhöht sich gegenüber einem vernachlässigten Tor erheblich. Deshalb empfiehlt sich ein Wartungsvertrag auf jeden Fall, zumal Kunden zusätzlich vom Rund-um-die-Uhr-Tornotdienst der Firma Dubau profitieren.
Welche Arbeiten beinhaltet ein Wartungsvertrag im Detail?
Bei der Wartung von Toren überprüfen die Techniker die komplette Toranlage. Bewegte Teile unterliegen einer natürlichen Abnutzung, die Monteure tauschen angegriffene mechanische wie elektrische Verschleißteile aus. Sie schmieren bewegliche Teile, überprüfen alle Sicherheitseinrichtungen und justieren Einstellungen nach. Ferner kontrollieren sie die Befestigungen an Tor und Mauerwerk.
Alle Teile, die den Anhalteweg eines Tores beeinflussen, unterliegen der Wartung. Dazu gehören Überprüfung, Optimierung und eventuell der Austausch folgender Komponenten:
• Gewichtsausgleich
• Funktion der Bremsen
• Schaltleiste
• Parameter der Torsteuerung
Der Gewichtsausgleich von Toren erfolgt meist über Federn. Dies können bei Kipptoren Federpakete sein oder bei Sektionaltoren Torsionsfedern. Im Rahmen der Torwartung erfolgt die Überprüfung auf deren Funktionstüchtigkeit und eine eventuelle Nachjustierung.
Bei Roll- und Sektionaltoren verhindern Bremsen einen Torfall nach unten. Bei der Wartung überprüfen die Monteure, ob sie einwandfrei arbeiten oder tauschen sie notfalls aus.
Schaltleisten sind optoelektronische Sensoren, die vor Einklemmen schützen. Sie bestehen meistens aus Gummi und stoppen das Tor, sobald sich etwa eine Hand in eine schließende Türe verirrt. Bei der Torwartung kontrollieren die Servicetechniker die Schaltleisten auf ihre fehlerfreie Funktion und ersetzen sie bei Bedarf.
Bei der Torwartung wird auch das Einfahren der Tore überprüft. Die Kontrolle der Torsteuerung erlaubt Umkehrzeit und Schließgeschwindigkeit anzupassen. Justierungen helfen dabei, die gesetzlichen Vorgaben der Betriebskräfte einzuhalten, was die Sicherheit der Toranlage garantiert. Lässt sich ein Mangel so nicht beheben, erfordert dies eventuell den Austausch eines Bauteils.
Nach erfolgter Durchführung erstellen die Servicetechniker ein Wartungsprotokoll zur eventuellen Vorlage bei Behörden.
Prüfung von Toranlagen in Kiel, Schleswig-Holstein und Hamburg
Die Leistungen von Dubau umfassen neben der sicherheitstechnischen Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Wartung gewerblicher Tore nach Herstellervorgabe, die Reparatur sowie die Nachrüstung und Modernisierung bestehender Anlagen.
Daneben unterstützt die Firma Dubau mit seiner Expertise als Torhersteller Kunden bei der Planung von Neuanlagen. Als regionales Unternehmen aus Kiel bedient die Firma bevorzugt den Raum zwischen Flensburg und Hamburg. In Großraum Eckernförde, Rendsburg, Neumünster und Kiel erreichen die Servicefahrzeuge die Kunden besonders schnell.
Fazit — Torwartung Kiel
Gewerbliche Tore unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Dies beginnt bei der Herstellung, der Montage, bei der Inbetriebnahme, bei Änderungen bis hin zur regelmäßigen Wartung und zur sicherheitstechnischen Prüfung.
Um all diese Anforderungen unter einen Hut zu bringen, empfiehlt sich ein Hersteller, der nach der Inbetriebnahme Wartung und Prüfung fachgerecht durchführt und notfalls für Instandsetzung oder Ersatz sorgt. Daher lohnt sich ein Wartungsvertrag, der einen Notdienst mit einschließt.
Informieren Sie sich jetzt über die Wartung und Prüfung gewerblicher Tore. Wir beraten Sie gern zum Thema Torwartung Kiel.