Die Arbeitsstättenrichtlinie A1.7 Türen und Tore (ASR)
Diese Arbeitsstättenrichtlinie hat Gültigkeit für das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in allen gewerblichen und betrieblichen Einrichtungen, zu denen die Beschäftigten Zugang haben. Gemäß ASR A1.7 ist der Betreiber von Toren und Türen dazu verpflichtet, dass ein Sachkundiger den sicheren Betrieb überprüft, ein schriftliches Protokoll der Prüfung anfertigt und eventuelle Wartungsmaßnahmen durchführt. Bei technischen Defekten muss unverzüglich ein Sachkundiger mit der Instandhaltung beauftragt werden. Eine Prüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme, nach baulichen Veränderungen, sowie mindestens einmal im Jahr. Wichtig: Für Tore existiert kein Bestandsschutz.
Bei kraftbetätigten Toren (Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird) ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine sicherheitstechnische Prüfung zu veranlassen, bei der auch die Betriebskräfte gemessen werden.
- Die Prüfung können nur Personen durchführen, die einen Sachkundenachweis besitzen.
- Alle Ergebnisse müssen schriftlich protokolliert werden.
- Verstoßen die Betriebskräfte gegen eine Norm, liegt ein sicherheitsrelevanter Mangel vor, der unverzüglich behoben werden muss.
- Auch kraftbetätigte Tore haben grundsätzlich keinen Bestandsschutz.
Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Verkehr mit Fahrzeugen und für den Transport von Lasten mit oder ohne Personenbegleitung.
Drehflügeltore
Sie sind Tore mit einem oder zwei Flügeln, die sich um die senkrechte Achse an einer Flügelkante drehen.
Schiebetore
Sie sind Tore mit einem oder mehreren horizontal bewegenden Torflügeln, die sich auf ihrer eigenen Ebene über eine Öffnung hinwegbewegen.
Faltflügeltore
Sie sind Tore mit zwei oder mehreren Flügeln, die miteinander gelenkig verbunden sind und bei denen eine Seite des Torflügels mit der Zarge verbunden ist.
Rolltore
Sie sind Tore mit einem Flügel, der vertikal bewegt wird und sich beim Öffnen auf eine Winkelwelle aufwickelt.
Sektionaltore
Sie sind Tore mit einem Flügel, der aus einer Anzahl von horizontal miteinander verbundenen Sektionen besteht und in der Regel beim Öffnen vertikal angehoben wird. Die Ablage des Flügels in der oberen Öffnungsposition ist abhängig vom jeweiligen Typ (z.B. waagerecht, senkrecht, gefaltet).
Kipptore
Sie sind Tore mit einem Flügel, der bei der Betätigung eine Kippbewegung ausführt und vollständig geöffnet in der oberen, waagerechten Endstellung verbleibt.
Schiebetore
Sie sind Tore mit einem oder mehreren Flügeln, die horizontal bewegt werden.
Was ist bei der Errichtung von Toren zu beachten?
Tore sollten so angeordnet und gestaltet sein, dass sich möglichst kurze Wege innerhalb der Betriebsstätte ergeben und keine Gefahr durch Windbelastung entsteht. Störender Luftzug sollte vermieden werden. Keine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen Windlast verbiegt die Torblätter und beeinträchtigt die Befestigung. Tore müssen so eingebaut werden, dass sie in geöffnetem Zustand die erforderliche Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege nicht einengen. Die Torabmessungen müssen in Bezug auf die Gangbreite abgestimmt sein. Ein zu schmaler Gang führt gegebenenfalls dazu, dass sich das Tor nicht vollständig öffnet. Es ist darauf zu achten, dass hervorstehende Bauteile am Tor die Gangbreite schmälern. Die Betätigung von Toren muss vom Fußboden aus möglich sein, von einem sicheren Bedienort aus. Es ist zu gewährleisten, dass sich ausreichend Platz vor und hinter dem Tor befindet.
Die Durchgangsbreite und Durchgangshöhe von Toren richten sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen. In Arbeitsstätten dürfen nur Tore verwendet werden, die europäischen und nationalen Vorschriften bezüglich ihrer Beschaffenheitsanforderungen entsprechen. Damit Beschäftigte bei einem eventuellen Ausfall eines kraftbetätigten Tores nicht eingeschlossen werden können, müssen sich Tore ohne besonderen Kraftaufwand auch händisch öffnen lassen. Für schwere Tore müssen pneumatische Hebewerkzeuge oder Notstromaggregate zur Verfügung stehen, falls die Energiezufuhr ausfällt. Tore mit durchsichtigem Werkstoff, der mehr als drei Viertel der Fläche ausmacht, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Toren wird durch auffallende Griffe oder Handleisten wesentlich verbessert.
Wozu dient die Tor-Wartung?
Die vorgeschriebene einmal im Jahr durchzuführende Tor-Wartung ist keine Schikane des Gesetzgebers, sondern dient vorrangig dem Arbeitsschutz. Das Prüfprotokoll für kraftbetätigte Tore umfasst mehr als fünfzig Prüfungspunkte, die ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten, damit es unter der Belegschaft zu keinem tragischen Unfall kommt.